Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Beschreibung:
Wir bieten Ihnen eine Schulung mit praxisorientiertem Vortrag und eine realitätsnahe Simulation einer Rauchentwicklung.
Während dieser Schulung erfahren Sie die notwendigen rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes).
Im Einzelnen werden folgende Punkte vermittelt:
|
Wer sollte geschult werden?
Alle Personen eines Unternehmens, die als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen.
Schulungsort:
Die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer wird am jeweiligen Firmenstandort (z.B. Konferenzraum) durchgeführt.
Abschluss:
Sie erhalten von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Hinweis:
Alle 3 - 5 Jahre wird eine erneute Schulung vom Gesetzgeber empfohlen. (ASR 2.2 - Punkt 7.3 Abs. 5)
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, z. B. einer Änderung der Brandschutzordnung, neuen Verfahren mit erhöhter Brandgefährdung oder eines Brandereignisses im Betrieb, ist in kürzeren Abständen eine Auffrischung der Kenntnisse erforderlich.